Vor über 31 Jahren, am 23 Januar 1986, verstarb der Künstler Joseph Beuys in Düsseldorf und 9 Monate später folgte ihm sein Kunstwerk die „Fettecke“. Das plötzliche Ableben der „Fettecke“ beschäftigte bald darauf das Landgericht Düsseldorf mit den Fragen: Wie konnte es passieren? Und wer kommt für den Schaden auf?
Im Raum 3 der Staatlichen Kunstakademie in Düsseldorf der Beuys als Atelier überlassen worden war, hatte der Künstler im April 1982 eine ca. 25 Zentimeter hohe Skulptur aus 5 Kilogramm „Winterbutter“ (mit Salz haltbar gemacht) in 5 Meter Höhe an der Wand seines Ateliers angebracht – die sogenannte „Fettecke“. Noch am Tag ihrer Entstehung habe Beuys das Werk vor Zeugen seinem Meister-Schüler Johannes Stüttgen überlassen. In der Folgezeit diente das Fett-Dreieck „als ständiges Demonstrationsobjekt“ in Seminaren und für Besucher. Nach Beuys Tod wurde der Raum dann kaum noch genutzt und verwahrloste. Putzfrauen und der Hausmeister der Kunstakademie wurden schließlich angewiesen ihn wieder herzurichten. Am 9. Oktober 1986 landete die von Staub und Spinnweben überzogene „Fettecke“, die von den fleißigen Mitarbeitern somit nicht als Kunstwerk erkannt wurde, in einem großen Abfalleimer. Stüttgen rette den Eimer mit den kläglichen Resten und verklagte das Land Nordrhein-Westfallen auf Schadensersatz. In zweiter Instanz gab ihm das Gericht 1988 recht und sprach ihm 40.000 DM zu.
Aber damit war die Odyssee der Butter nicht beendet. 2014 musste sich erneut ein Gericht mit ihr beschäftigen. Johannes Stüttgen hatte die Fettecken-Rest für eine „Schnapsbrennerei“ zur Verfügung gestellt. Aus dem Rest brannten die drei Künstler Andree Korpys, Dieter Schmal und Markus Löffler ein „hochprozentiges“, geistiges Kunstwerk. Anschließend tranken sie das Ergebnis ihrer Arbeit. „Der Geschmack erinnert ein bisschen an Parmesan“, sagte der Bremer Kunstakademieprofessor Löffler. „So supertoll“, schmecke es nicht „Aber es geht ja darum, den Geschmack von Kunstgeschichte zu spüren.“ Mithilfe einer einfachen Apothekerdestille haben die drei Künstler den Schnaps gebrannt. Den 80-prozentigen Alkohol aus den Butterresten verdünnten die Künstler anschließend zu etwa vier Litern 50-prozentigem Schnaps. „Das ist jetzt ein Kunstwerk.“, sagte Löffler. Die drei „Brennkünstler“ wollten ihren „Butter-Schnaps“, in Flaschen abgefüllt, ausstellen. Dagegen wehrte sich die Witwe von Beuys 2014 erfolgreich vor Gericht.
Es war bereits der zweite Fall, in dem ein Kunstwerk von Beuys nicht als solches erkannt und zerstört wurde. Weiterlesen